Bitte verwenden Sie den embed-Modus zur Einbettung der eBuSy-Buchungswidgets in Ihre Webseite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.
Hallenordnung
Spiel- und Nutzungsbedingungen für die Traglufthalle des TK Blau-Weiss Aachen 1962 e.V.
1. Benutzung der Plätze
- Die Plätze dürfen nur zur Ausübung des Tennisspielens benutzt werden.
- Das Tragen von Tenniskleidung ist erwünscht. Jeder Spieler ist verpflichtet, ordnungsgemäße Tennisschuhe zu tragen (keine Joggingschuhe o.ä.).
- In Zusammenhang mit der gemieteten Spielzeit stehen den Hallenbenutzern die Umkleideräume und Toiletten im Klubhaus zur Verfügung.
2. Platzmiete
- Die Höhe der jeweils Stundenpreise können eingesehen werden unter https://plaetze.blau-weiss-aachen.de/
- Die Plätze können stundenweise oder für die ganze Wintersaison als Abo gemietet werden.
- Für die vom Mieter gebuchten Stunden wird keine Rückerstattung gewährt, wenn der Mieter diese ausfallen läßt. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht gespielte Stunden besteht nicht. Ebenso kann die Miete nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ausfallen.
- Jegliche Art von gewerblichem Tennisunterricht ist in der Tennishalle nur mit Genehmigung des Vorstands gestattet.
- Vermieter ist der TK Blau-Weiss Aachen, vertreten durch den Vorstand.
3. Spielzeit und Hallenbeleuchtung
- Eine Tennisstunde beginnt immer zur vollen Stunde und beträgt jeweils 55 Minuten. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz mit den bereitgestellten Matten abzuziehen, die Linien sind mit den Linienbesen abzukehren. Matten und Linienbesen sind an die hierfür vorgesehenen Haken aufzuhängen. Der Platz ist pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand freizugeben.
- Für den Fall der Unbespielbarkeit der Plätze (zum Beispiel bei Reparaturen) behält sich der Vermieter vor, die Plätze zu sperren. Der Mieter hat dann Anspruch auf eine entsprechende Rückvergütung, oder es kann ihm ersatzweise ein Platz zu einer anderen Zeit zur Verfügung gestellt werden.
- Die Platzverteilung wird im Belegungsplan bestimmt und durch den Vermieter geregelt (ttps://plaetze.blau-weiss-aachen.de/). Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt, bei wesentlicher Überschreitung der Mietzeit wird die volle Stundengebühr nacherhoben.
- Das Betätigen der technischen Anlagen (Beleuchtung, Heizung, Thermostat usw.) durch die Hallenbenutzer ist nicht gestattet.
4. Haftung
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler oder durch von ihm mitgebrachte oder sonstige von ihm geduldete Personen an und in den Gesamtanlagen, insbesondere an den Plätzen, Netzen, der Beleuchtung und der Hallenhaut verursacht werden.
- Das Schlagen mit Gegenständen gegen die Hallenhaut wird – unabhängig vom tatsächlichen Eintritt eines Schadensfalles – mit einer Strafe von 100 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall kann dem Verursacher durch den Vermieter ein begrenztes oder dauerhaftes Platzverbot erteilt werden.
- Trifft der Mieter einen Platz bei Spielbeginn nicht in ordnungsgemäßem Zustand an, so muß dies von ihm dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.
- Nutzung und Aufenthalt in der Halle geschehen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vermieters ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Hausordnung
- Es gelten die Klubregeln des TK Blau-Weiss Aachen.
- Das Betätigen der technischen Anlagen (Heizung, Beleuchtung, Lüftung, Thermostat usw.) ist nur Bevollmächtigten des Vermieters gestattet.
- Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte des Betreibers aus. Ihren Anweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.
- Im Interesse eines ungestörten Spielbetriebs ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.
- In der Halle besteht aus feuerpolizeilichen Gründen absolutes Rauchverbot.
- Die Plätze der Tennishalle dürfen nur benutzt werden, wenn die jeweilige Stunde vorher ordnungsgemäß gebucht wurde. Bei widerrechtlicher Benutzung ist der Vermieter berechtigt, die Hallenmiete für die gesamte Saison zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
- Mit der Buchungsbestätigung wird den Hallenbenutzern der neue Code für den Hallenzugang mitgeteilt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Außentür der Schleuse darf nur zum Betreten und Verlassen der Halle geöffnet werden. Die Betätigung der Fluchttüre ist nur im Notfall zulässig.
6. Technische Störungen
- Sollten größere Luftmengen durch eine Beschädigung entweichen, kann die Halle ohne Eile verlassen werden.
- Der Notausgang darf nur bei einem Defekt der Drehtüre benutzt werden.
- Bei technischen Störungen ist unverzüglich der Hallenbevollmächtigte zu benachrichtigen:
Reinhold Weiss: 0173 – 7 22 22 28